Leichte Sprache

Auf dieser Seite erklären wir,

was der Unternehmensservice Bremen macht.

Und wir geben Infos über Barrierefreiheit

auf unserer Internet-Seite in Leichter Sprache.

Wir sind der Unternehmensservice Bremen

Wir helfen Firmen in Bremen.

Wir haben verschiedene Aufgaben.

  • Wir helfen Ihnen bei Fragen zur Ausbildung.

    Zum Beispiel:

    Wir suchen die richtigen Bewerber für die Ausbildungs-Plätze.

  • Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Firma gründen wollen.

    Wir sind Ansprechperson für alle Fragen.

    Das heißt: Wir sind der Einheitliche Ansprechpartner.

    Mehr Infos zum Einheitlichen Ansprechpartner stehen unten.

  • Wir beraten Sie, wenn Sie Mitarbeiter aus dem Ausland holen wollen.

    Unser Angebot heißt: Willkommensservice.

    Mehr Infos zum Willkommensservice stehen unten.

Wir sind beim Unternehmensservice Bremen dabei

Der Unternehmensservice Bremen ist ein gemeinsames Angebot

  • von der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH,
  • von der Handelskammer Bremen,
  • von der BAB Bremer Aufbau-Bank,
  • von der Handwerkskammer Bremen,
  • und vom RKW Bremen.

Die Partner kennen sich in verschiedenen Bereichen besonders gut aus.

Die Infos zu den Partnern sind nicht in Leichter Sprache.

Einheitlicher Ansprechpartner

Wir haben eine wichtige Aufgabe:

Wir helfen allen, die eine Firma haben

oder eine neue Firma gründen wollen.

Wir helfen bei Anträgen, die Sie machen müssen.

Wir haben Ansprechpersonen für alle Fragen.

Das heißt:

Wir sind der Einheitliche Ansprechpartner von Bremen.

Wir helfen Ihnen bei der Planung.

Dann können Sie schneller Ihre Firma gründen.

Wir haben Infos

  • über Regeln für Firmen,
  • über Ämter, die für Sie wichtig sind,
  • über Gruppen und Vereine,
    die sich für Firmen einsetzen,
  • über Förderungen.
    Das heißt: Wo Sie Geld als Hilfe bekommen.
  • über Angebote für Räume für Ihre Firma.

Wollen Sie uns etwas fragen?

Bitte melden Sie sich beim:

Einheitlicher Ansprechpartner im Unternehmensservice Bremen

Hinter dem Schütting 8

28195 Bremen

Telefon-Nummer: 0421 - 16 33 99 475

E-Mail: office@ea.bremen.de

Wir können Deutsch und Englisch.

Willkommensservice

Vielleicht brauchen Sie für bestimmte Aufgaben auch Mitarbeiter aus dem Ausland.

Mitarbeiter für bestimmte Aufgaben nennt man auch: Fachkräfte.

Wir helfen Ihnen und den Fachkräften,

die in Bremen arbeiten wollen.

Wir sind die Regionale Koordinierungsstelle

Fachkräfteeinwanderung.

Unser Angebot heißt: Willkommensservice.

Wir beraten Sie über die Regeln für Mitarbeiter aus dem Ausland.

Ein Amt muss erlauben,

dass ein Mitarbeiter in Bremen leben und arbeiten darf.

Zum Beispiel:

Ihr neuer Mitarbeiter hat im Ausland einen Beruf gelernt.

Er hat einen bestimmten Berufs-Abschluss.

Das Amt prüft: Ist der Abschluss auch in Deutschland gültig?

Wir helfen auch, wenn der neue Mitarbeiter in Bremen angekommen ist.

Der neue Mitarbeiter soll in Bremen gut leben und wohnen.

Wir haben Infos über Angebote in Bremen.

Wollen Sie uns etwas fragen?

Bitte melden Sie sich beim:

Willkommensservice im Unternehmensservice Bremen

Hinter dem Schütting 8

28195 Bremen

Telefon-Nummer: 0421 - 16 33 99 480

E-Mail: willkommensservice@wfb-bremen.de

Wir können Deutsch und Englisch.

Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen
  • gehörlose Menschen
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.

Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.

Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.


Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.

Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen, die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.


Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.

In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?

Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.

Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.

Wichtig: Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.

Wichtig: Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.


Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Hier können Sie sich über Barrieren auf
dieser Webseite beschweren:
Telefon: 0421 - 9600 - 810
E-Mail: barrierefreiheit@bo-bremen.de
Formular: Kontakt

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
    Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.

Wichtig: Sie müssen nichts dafür bezahlen:
nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle


Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.

Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.

Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.

In der Erklärung sind Infos,
wo Sie sich beschweren können.

Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit von dieser Internet-Seite finden Sie im Menüpunkt Barrierefreiheit.

  • Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.
  • Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
  • Siegel: Lebenshilfe-Gesellschaft für Leichte Sprache eG.