Veranstaltungsdetails
Seit 2018 kann das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung Kassen-Nachschauen durchführen. D.h., dass der Betriebsprüfer unversehens im Lokal steht und Zugriff auf die Kassenunterlagen verlangt. Dann müssen ihm – trotz des laufenden Betriebs – alle relevanten Aufzeichnungen vorgelegt werden. Darüber hinaus kann ab Anfang des Jahres 2020 die Übermittlung elektronischer Aufzeichnungen über eine „einheitliche Schnittstelle“ verlangt werden. Werden bei der Kassen-Nachschau Mängel festgestellt, kann auch ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden.
Sie erfahren u.a., was der Betriebsprüfer bei einer Kassen-Nachschau darf, welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie Kassendaten archiviert werden können.
Referent: Christian Goede, Diedering, DATEV eG
Seit 2018 kann das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung Kassen-Nachschauen durchführen. D.h., dass der Betriebsprüfer unversehens im Lokal steht und Zugriff auf die Kassenunterlagen verlangt. Dann müssen ihm – trotz des laufenden Betriebs – alle relevanten Aufzeichnungen vorgelegt werden. Darüber hinaus kann ab Anfang des Jahres 2020 die Übermittlung elektronischer Aufzeichnungen über eine „einheitliche Schnittstelle“ verlangt werden. Werden bei der Kassen-Nachschau Mängel festgestellt, kann auch ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden.
Sie erfahren u.a., was der Betriebsprüfer bei einer Kassen-Nachschau darf, welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie Kassendaten archiviert werden können.