Schwerpunkt: Dokumentationspflichten der Gewerbeabfallverordnung
Durch die seit dem 01. August 2017 in Kraft getretene Gewerbeabfallverordnung sollen alle Abfallströme einer fünfstufigen Abfallhierarchie zugeführt werden:
Danach sind
erstens Abfälle vorrangig zu vermeiden,
in zweiter Stufe möglichst wiederzuverwenden oder
drittens zu recyceln, wenn dies nicht möglich ist,
wenigstens einer energetischen Verwertung zuzuführen und
erst letztlich zu entsorgen.
Diese Hierarchie gilt laut Bundesumweltministerium grundsätzlich für alle Arten von Abfällen und ist nun für den Gewerbeabfall konkretisiert worden.
Der Schwerpunkt dieser Veranstaltung liegt auf den neuen Regelungen und insbesondere auf den Dokumentationspflichten, die alle Betriebe erfüllen müssen.